3. Vorstandssitzung am 06.05.2022

 

Foto: Vorstand und Stiftungsrat nach den gemeinsamen Sitzungen, Austausch, geselligem Ausklang vor der Speisewerkstatt in Nikolassee.

 

Die 3.Vorstandssitzung fand am 06.05.2022 statt in der Speisewerkstatt Hohenzollernplatz 4 in 14129 Berlin, vorangehend zur Sitzung des Stiftungsrates. Im Anschluss Austausch beider Gremien auf Einladung des Stifters Hamid Djadda.

Wesentlich neben Formalien die Beschlussvorschläge und Beschlüsse zu Top 5 + Top 6:

  1. Unvereinbarkeit mit Sekten u.a.

Beschlussvorschlag :                 

„Die OHDE Stiftung arbeitet nicht mit und für Sekten/ sektenähnliche Vereinigungen, ihre Mitglieder und Unterstützer , die von Sekten-Info-Beratungsstelle Berlin benannt sind, sowie Glaubensvereinigungen, Querdenker, Anhänger von Verschwörungstheorien, die die Pluralität der Gesellschaft ablehnen und ihre demokratisch-freiheitliche Verfassung nicht anerkennen/ablehnen sowie die Wissenschaft mit ihren international anerkannten Kriterien der Forschung und daraus vorgelegten Informationen/Tatsachen sondern an deren Stelle „alternative“ Tatsachen als Wissenschaft verbreiten sowie eine abweichende „alternative“ Wissenschaft vertreten, die Forschung und Wissenschaft innerhalb ihres ideologischen oder religiösen, geschlossenen Systems instrumentalisiert und verfälscht bzw. leugnet.

Beispiele:

  • Scientology
  • Shinchonji
  • Evangelikale (wie Christburg Campus in Berlin z.B.)
  • Fundamentalistische Christen
  • Opus Dei                              
  • Islamistisch ausgerichtete Vereinigungen
  • Zeugen Jehovas

Die Mitgliedschaft in Freikirchen, die keine i.o. Sinne geschlossenen Parallelwelten bilden und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkennen und beachten, sind davon ausgenommen. Bei neu auftretenden Sachständen ist die Liste zu ergänzen.                                           

Begründung :

Der Stiftungsrat wünschte einen solchen Beschluss und schlug vor, die Sektenberatungsstelle des Landes Berlin dabei in ihren Hinweisen und Informationen einzubeziehen.

                                          

  1. Vertretung im Lobbyregister

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Lobbyregister :

Bezogen auf die beschlossene und erfolgte Eintragung der OHDE Stiftung in das Lobbyregister des Bundestages wird beschlossen: Neben der vorgeschriebenen Eintragung der rechtlichen Vertretungsberechtigten (die 3 Vorstände) werden

der Stifter und Ehrenvorsitzende Herrn Hamid Djadda sowie der Vorsitzende des Stiftungsrates, Herrn Andreas Eichler, als politisch vertretungsberechtigt benannt. Sie erhalten keine rechtliche Vertretungsbefugnis. Diese obliegt nach dem Gesetz weiter den Vorständen.“

 

Begründung :

Die OHDE  Stiftung fällt als kleine Stiftung voraussichtlich unter die Unerheblichkeit und müsste sich z.Z. nicht registrieren lassen. Da aber weiter eine prosperierende Entwicklung erwartet wird, erfolgte die Eintragung jetzt vorsorglich. Im Zweifelsfall ist die Stiftung damit immer auf der rechtlich sicheren Seite. Vorstand und Stiftungsrat sollten politisch vertreten sein, falls sich einmal ein solcher Fall ergibt sein sowie auch der Stifter und Ehrenvorsitzende Herr Djadda mit seinen vielfältigen Kontakten zu Politik und Verwaltung.
Die Eintragung im Lobbyregister ist nur für die rechtlich vertretungsberechtigten Personen, d.h. die Vorstände möglich. Weitere, nicht eingetragene Personen können die Stiftung aber bei Veranstaltungen/Terminen vertreten. Dies wird mit der Benennung der Herren Eichler und Djadda bezogen auf den Bundestag und Ministerien festgelegt.

 

 

2. Vorstandssitzung am 10.03.2022 - Videocall

 

Herr Eike von Oppeln-Bronikowski hat nach der Stiftungssatzung aus triftigem Grund, Arbeitsüberlastung, mündlich und dann schriftlich am 02.03.2022 sein Ehrenamt als Stiftungsrat zurückgegeben. Der Vorsitzende des Stiftungsrates, Andreas Eichler und sein Stellvertreter Mohammed El Ouahhibi haben seinen Rücktritt schriftlich angenommen.

Philipp Sebastian Weinmann wird nach § 9Abs. 3 der Stiftungssatzung zum ehrenamtlichen Stiftungsrat gewählt. Dem Stiftungsrat wird empfohlen, die Wahl nicht nur zu bestätigen, sondern auch selbst einen Wahlvorgang durchzuführen. Herr Weinmann nimmt die Wahl schriftlich an, entsprechende Mitteilungen ergehen an die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt für Körperschaften I.

Die Kepler-Oberschule erhält 4.000 Euro Förderung, das NGO-Projekt Rwanda 1.000 Euro.

Die Registrierung im Lobbyregister des Bundestages wurde abgeschlossen.

Ebenso die Umsetzung des Datenschutzgesetzes.

Foto: Philipp Sebastian Weinmann, neuer Stiftungsrat.